Weiterlesen: Instandhaltung in Trinkwasser-Installationen
Eine technische Anlage permanent funktionstüchtig zu halten, ist in vielen Bereichen unserer Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit. Niemand stellt in Frage, dass Kraftfahrzeuge in regelmäßigen Abständen zur Inspektion müssen, dass Fahrstühle wiederkehrend gewartet werden oder dass Flugzeuge permanent inspiziert und vorbeugend gewartet werden. Im Bereich der technischen Gebäudeausstattung ist auch nahezu jedem Verbraucher klar, dass die Heizungsanlage mindestens einmal im Jahr gereinigt und instand gesetzt werden sollte.
Ein ähnliches Verständnis findet sich für Instandhaltungen in der Trinkwasser-Installation jedoch eher selten, obgleich aus einer unzureichenden Instandhaltung gravierende Mängel und Risiken für die menschliche Gesundheit entstehen können. Werden beispielweise Sicherungseinrichtungen zum Schutz gegen Rückfließen nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten, so dass sie ihrer Funktion nicht mehr gerecht werden können, besteht das Risiko einer Verunreinigung des Trinkwassers durch das angeschlossene Nicht-Trinkwasser aus Apparaten oder anderen Systemen. Aber auch Filter am Hauswassereingang zu Einfamilienhäusern müssen durch den Tausch der Filterelemente oder regelmäßige Rückspülung instand gehalten werden, da ansonsten aus dem Belag auf dem Filterelement ein Biofilm entstehen kann, der wiederum zu unerwünschten Verkeimungen führt.
Die begriffliche Definition zur Instandhaltung aus der DIN 31051 erklärt damit „die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, sodass sie die geforderte Funktion erfüllen kann“. Dies meint also alle Maßnahmen, die für den zweckgerichteten, ordnungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage erforderlich sind.
Interessant ist, dass nur im Bereich der Haustechnik von „Wartungsverträgen“ gesprochen wird. Diese umgangssprachliche Bezeichnung birgt, gerade in Auftrags-Verträgen verwendet, eine gewisse Brisanz in sich, wenn man genauer betrachtet, wie die vier Begriffe der Instandhaltung erklärt sind:
Inspektion
Inspektion der Trinkwasser-Installation oder von deren relevanten Komponenten sind alle Maßnahmen (Prüfen, Messen, Besichtigen, Testen usw.), die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustands der betrachteten Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen für einen etwaigen Mangel sowie die daraus abzuleitenden erforderlichen Folgemaßnahmen führen. Im Rahmen einer Inspektion wird also ausschließlich geguckt, gemessen, geprüft; es werden keinerlei Reparaturen oder andere Arbeiten vorgenommen.
Instandsetzung
Instandsetzung der Trinkwasser-Installation oder von Komponenten sind alle Maßnahmen (Tauschen, Reparieren, Erneuern, Reinigen, Ersetzen usw.), die zur Wiederherstellung des Sollzustands der betrachteten Einheit führen. Hierzu gehören das Spülen eines rückspülbaren Filters, der Austausch von Dichtungen oder die Reinigung eines Speicher-Trinkwassererwärmers. Im Rahmen einer Instandsetzung wird ein eingetretener Mangel (Abweichung vom Sollzustand) behoben.
Wartung
Wartung von Komponenten oder Anlagenteilen umfasst alle vorsorglichen Maßnahmen (wie Austauschen, Ersetzen, Reinigen usw.), die den Sollzustand einer betrachteten Einheit bewahren sollen und damit vorbeugend einen Mangel ausschließen und Gefährdungen vermeiden. Wartungsmaßnahmen müssen insbesondere die vorhandenen Sicherungs- und Sicherheitseinrichtungen umfassen. Im Rahmen einer Wartung darf ein Mangel gar nicht erst eintreten, so dass ggf. präventive Maßnahmen notwendig sind.
Schließt ein Installateur nun einen Wartungsvertrag für eine Heizungsanlage ab, dann geht er damit die Verpflichtung ein, dass die Anlage niemals ausfällt. Geht die Anlage dennoch auf Störung, so ist der Installateur unter Umständen für entstehende Kosten schadenersatzpflichtig.
Beispiel:
Ein Installateur schließt mit seinem Kunden einen Wartungsvertrag ab. Trotz jährlicher Termine erlebt die Anlage des Kunden den Störfall um 22:30 am 24. Dezember. Ein kooperativer Kunde meldet die Störung nun dem Installateurbetrieb, damit dieser unzulässige Mangel behoben wird. Ist jedoch an Heiligabend spät niemand mehr auf dem Notdienst-Handy zu erreichen, hat der Kunde jedes Recht, mit seiner Familie die Feiertage bis zur Behebung des Mangels an der Heizung in einem Hotel zu wohnen, auf Kosten des Installateurs. Der Mangel hätte im Rahmen eines Wartungsvertrags nicht eintreten dürfen, so dass der Installateur für den aus der unzulässigen Störung entstandenen Schaden (die Hotelrechnung) haftbar ist. Es empfiehlt sich also aus haftungsrechtlicher Sicht immer, „Instandhaltungsverträge“ abzuschließen. Instandhaltung als Überbegriff umfasst schließlich auch die Instandsetzung, also die Beseitigung einer Brennerstörung.
(technische) Verbesserung
Unter Verbesserung werden nur Maßnahmen verstanden, die den hygienisch/technischen Zustand einer Trinkwasser-Installation verbessern, nicht aber Maßnahmen, die zu einer Verbesserung des Komforts führen. Maßnahmen, die den Hygienezustand einer Trinkwasser-Installation verbessern, sind z. B. Rückbau/Austausch von Rohrleitungen, verbesserte Sicherungseinrichtungen, Einrichtungen zur Parametererfassung (Gebäudeleittechnik), Optimierung der Leitungsführung, verbesserte Dämmung von Leitungen.
"Trinkwasserschutz ist Gesundheitsschutz und ist bereits nach dem Denkansatz und den Handlungsvorgaben der Trinkwasserverordnung grundsätzlich nicht bestandsschutztauglich. § 5 der Trinkwasserverordnung verpflichtet den Betreiber zur Anpassung einer insoweit ungenügenden Trinkwasseranlage an die anerkannten Regeln der Technik.“
(RA Hartmut Hardt)
Wartung ist also als Vorsorgemaßnahmen zu sehen, um vorbeugend einen Mangel ausschließen und Gefährdungen abwenden zu können. Inspektionen dienen zur Feststellung und Beurteilung des derzeitigen Zustandes der Trinkwasser-Installation. Aufgrund dessen können ggf. Maßnahmen zur vorbeugenden Abwendung von Mängeln gezielt ergriffen werden. Bei eingetretenen Mängeln ist eine Instandsetzung oder eine Sanierung durchzuführen. Tatsächlich verwendet die DIN EN 806-5 leider generell den Begriff „Wartung“, auch wenn „Instandsetzung“ gemeint ist. Hierbei handelt es sich um einen Übersetzungsfehler, da die ursprüngliche europäische Grundlagennorm EN 806-5 ja in englischer Sprache verfasst und anschließend in Deutsch übersetzt wurde. Die aktuelle Fassung der Richtlinie VDI 3810 Blatt schafft hier endlich Klarheit.
Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nach TrinkwV und seiner allgemeinen Sorgfaltspflichten (Verkehrssicherungspflichten -> § 823 BGB) ist der Betreiber durch den Anlagenersteller in die Bedienung der Anlage einzuweisen und mit der Betriebsweise vertraut zu machen (Einweisung nach VDI 6023 Kat. C). Insbesondere ist auf Anlagen hinzuweisen, bei denen die dauerhafte Funktion und Sicherheit nur sichergestellt ist, wenn regelmäßige Inspektionen bzw. Instandhaltungen oder Wartungen durchgeführt werden, wie z. B. bei Wasserbehandlungs- oder Trinkwassererwärmungsanlagen.
DIN EN 806 Teil 5 Betrieb und Instandhaltung
4 Allgemeines
Installationen müssen in einer solchen Weise betrieben und gewartet werden, dass nachteilige Auswirkungen auf die Qualität des Trinkwassers, die Versorgung der Abnehmer und die Einrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens vermieden werden.
Die Installationen sind in regelmäßigen Abständen auf sichere Funktion und Mängelfreiheit zu kontrollieren. Es sind angemessene Instandhaltungsmaßnahmen anzuwenden, um die Installation in einem betriebssicheren Zustand zu halten, der den Anforderungen nach EN 806-2, EN 1717 und den einzelnen Produktnormen entspricht, auf die in Anhang A verwiesen wird.
Die Anlage muss in Übereinstimmung mit den ursprünglichen Auslegungsbedingungen, z. B. Temperatur, Druck, betrieben werden. Die Verantwortung für Betrieb, Inspektion und Wartung unterliegt den örtlichen und nationalen Anforderungen (z. B. Fachpersonal).